Arbeitsschwerpunkte mit Veröffentlichungen Rezensionen
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Auszüge aus neueren Rezensionen

I. Helge Sodan/Jan Ziekow (Hrsg.), Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung (1. Auflage)

„In dem Kommentar findet sich zu praktisch jeder Frage eine Aussage oder ein weiterführender Hinweis; insoweit ist das Buch immens inhaltsreich. Wegen der fast lückenlosen Erfassung der Probleme und der umfangreichen Nachweise aus Rechtsprechung und Literatur ist der neue Großkommentar für alle, die als Richter, Anwalt oder Behördenvertreter mit der Verwaltungsgerichtsordnung zu tun haben, uneingeschränkt zu empfehlen; für den wissenschaftlich Tätigen ist die Benutzung des Werks unverzichtbar.“

Harald Geiger, Präsident des Verwaltungsgerichts Augsburg, BayVBl. 1996, S. 416.

„Die bisher erfolgten Kommentierungen zeichnen sich durchweg durch hohes wissenschaftliches Niveau aus. Sie erlauben schon jetzt die Aussage, daß sich dieser Kommentar bald einen festen Platz in der verwaltungsprozessualen Literatur erobern wird. ... So kommentiert Sodan in einer sehr gründlichen Weise die Vorschrift des § 42 VwGO. Diese Kommentierung, die allein einen Umfang von 266 Seiten aufweist, reicht inhaltlich weit über die Erläuterung des § 42 VwGO hinaus und kann mit Recht als ein kleines Lehrbuch des Verwaltungsprozeßrechts bezeichnet werden. Sodan geht hier bspw. auf alle Klagearten ein und nimmt bereits in dezidierter, wissenschaflich fundierter Weise zu einer Vielzahl von schwierigen und kontroversen Fragen Stellung ... Seine Ausführungen bilden ein Herzstück der Kommentierung ... Die Bearbeitung Sodans zeichnet sich im übrigen durch eine umfassende Auswertung der Literatur und Rechtsprechung aus und erlaubt durch die Übersichtlichkeit der Darstellung einen schnellen Zugriff auf die jeweilige Thematik, über die man sich informieren will.“

Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke, Universität Mannheim, NJ 1996, S. 639.

„In einer Periode, in der das in Jahrzehnten gewachsene ‚System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes‘ (C.-F. Menger) einerseits Gegenstand zunehmend beschleunigter gesetzgeberischer Reformbemühungen ..., andererseits einer häufig schwer faßbaren Europäisierung ... geworden ist, verbindet dieser erste Großkommentar zur VwGO die für die Bewältigung jener Herausforderungen unabdingbare Bestandsaufnahme mit der wissenschaftlichen Durchdringung des gewaltigen Stoffes. ... Dem Anspruch, gleichermaßen wissenschaftliches Erkenntnisinteresse und praktischen Problemlösungsbedarf zu befriedigen, wird das Werk von seiner Grundkonzeption her in hohem Maße gerecht. ... Wichtigen Streitfragen wird nicht aus dem Weg gegangen, zumeist werden sie ausführlich, abgewogen und unter sorgfältiger Auseinandersetzung mit abweichenden Auffassungen erörtert. ... Alles in allem haben die bisher vorliegenden Partien des Nomos-Kommentars insgesamt hohe Maßstäbe gesetzt, aber auch Erwartungen geweckt.“

Prof. Dr. Dieter Lorenz, Universität Konstanz, ThürVBl. 1996, S. 263 f.

„Mehr als 35 Jahre und sicher unverdient hat die Verwaltungsgerichtsordnung auf einen Großkommentar warten müssen, auf eine Kommentierung, die sich neben den großen Erläuterungen der Zivil- und der Strafprozeßordnung gleichwertig sehen lassen kann. ... Der große Vorzug der Bearbeitung liegt in der anschaulichen Darstellung, die die Nähe der Bearbeiter zum akademischen Unterricht erkennen läßt. Diese Anschaulichkeit ist gepaart mit einer umfassenden Darstellung der prozessualen Probleme und der Möglichkeiten ihrer Bewältigung, wobei eine kaum noch zu bewältigende Menge an literarischem Material aus Rechtsprechung und Literatur verarbeitet wurde. So ist es dem Leser stets möglich, sich nicht nur an der Meinung des jeweiligen Bearbeiters zu orientieren, sondern weiterführenden Lösungsmöglichkeiten nachzuspüren, wobei es überwiegend gelungen ist, die vom Text abgesetzten Nachweise in einem überschaubaren Rahmen zu halten, ohne daß dadurch die Zitiergenauigkeit leidet. ... Sollten die Nachlieferungen halten, was der vorliegende Teil verspricht, so wird der Nomos-Kommentar zu einem Erläuterungswerk auf hohem Niveau, informierend, lehrend und belehrend, und er wird die Literatur zur Verwaltungsgerichtsordnung in erfreulicher Weise als ein Hilfsmittel bereichern, auf das man dann in Praxis, Forschung und Lehre nicht mehr verzichten möchte.“

Prof. Dr. Ludwig Renck, Richter am Verwaltungsgerichtshof a. D., München, NRWVBl. 1997, S. 200.

„Aufgabe des Kommentars ist nicht mehr nur die Kommentierung des Gesetzes und der dazu ergangenen Rechtsprechung; es scheint vielmehr längst so zu sein, daß Kommentare diejenige Stetigkeit und Gesetzgebungskultur gewährleisten, die dem Gesetzgeber mit seiner immer ausgeprägteren ‚Loseblatt-Mentalität‘ und seiner Neigung zu ‚Schüssen aus der Standort-Hüfte‘ längst abhanden gekommen ist. In diesem Sinne tut es gut, von einem Kommentar zu berichten, der Tradition und Aktualität verbindet. Diese Funktion einer Kommentierung setzt dogmatische Durchdringung und ein leistungshomogenes Team voraus. Beides erfüllt der hier zu besprechende NOMOS-Kommentar in vorbildlicher Weise. ... bemerkenswert ist es, daß der Kommentar auch in Sachen Praxisnähe kaum Wünsche offen läßt. ... Bei der vielfältigen, aber übersichtlich dargestellten Kasuistik zum Vorliegen des Verwaltungsakts liefert Sodan fast ein Lehrbuch des allgemeinen Verwaltungsrechts. ... Insgesamt kann vollauf bestätigt werden, daß der Kommentar Gründlichkeit und Übersichtlichkeit vereint. Er erweist sich somit als unentbehrlich für die Praxis, aber auch für Studenten, die eines der zahllosen Probleme z. B. im Rahmen einer Hausarbeit behandeln. Der Verwaltungsprozeß bestimmt nun einmal das Webmuster der verwaltungsrechtlichen Fall-Lösung. ... Die Autoren werden merken: Ein Großkommentar ist eine Lebensaufgabe. Er wird sie nicht mehr loslassen.“

Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, AöR 122 (1997), S. 482 ff.

„Es gibt Beispiele dafür, daß die Verständlichkeit darunter leidet, wenn ein Gesetz, das eine Grundkonzeption und eine einheitliche Systematik aufweist, von einer Vielzahl von Autoren kommentiert wird, weil deren Auffassung von den Grundprinzipien des Gesetzes unterschiedlich ist und diese auch in der Diktion grundverschieden sind. Das vorliegende Werk vermeidet diese Nachteile. Es zeichnet sich durch eine klare einheitliche Konzeption und eine erstaunliche Homogenität aus. Dies beruht ohne Zweifel auf der Zusammensetzung des Bearbeiterkreises ... Die Kommentierung der einzelnen Vorschriften folgt einem durchdachten, überzeugenden Konzept. ... Bemerkenswert ist die Struktur der Kommentierung der jeweiligen Vorschrift, die einheitlich von allen Bearbeitern angewandt wird. Sie ist getragen von dem Bemühen, durch Darstellung der Entstehungsgeschichte der Norm und Analyse der tragenden Normprinzipien der Vorschrift das Konzept deutlich zu machen, dem die Vorschrift verpflichtet, und die Systematik herauszuarbeiten, die zum Verstehen der Vorschrift erforderlich ist. Die Kommentierung ist daher mehr als ein „Nachschlagewerk“, sie fördert die Rechtsfortentwicklung, weil neue verwaltungsprozessuale Probleme richtig eingeordnet und in Anwendung der verständlich gemachten Grundprinzipien gelöst werden können. Im Hinblick auf die vielfältigen Änderungen der VwGO durch den Gesetzgeber, die zunehmend die Leitlinien des Verwaltungsprozeßrechts in einem Rembrandtsches Halbdunkel versenken, ist es nötiger denn je, zu erhellen und deutlich zu machen, welcher Konzeption die VwGO verpflichtet ist. ... Die Lektüre dieses Kommentars – stichprobenweise sowie auch im Hinblick auf Probleme anhängiger gerichtlicher Verfahren – hat ergeben, daß praktisch jede Frage erörtert wird und sich hierzu weiterführende Hinweise ergeben. Das Werk ist nicht nur inhaltsreich, es ist wegen der akribischen Erfassung der Probleme, der Nachweise aus Rechtsprechung und Literatur und vor allem auch im Hinblick auf die grundsätzliche Analyse der jeweiligen Norm für Wissenschaft und Praxis unverzichtbar.“

Dr. Karl-Heinz Weingärtner, Präsident des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, SächsVBl. 1997, S. 147 f.

Die Autoren erliegen „nicht der Gefahr eines – bei Kommentaren mitunter zu beobachtenden – ‚Rechtsprechungspositivismus‘, der die gerichtlichen Spruchreihen lediglich unkritisch aneinanderreiht und allenfalls noch glossiert, sondern binden die Stellungnahmen seitens der Literatur umfassend ein ... Insgesamt entspricht diese Konzeption der Tradition guter Kommentarliteratur.“ ... Der neue Kommentar wird „sicher und mit Recht ‚seinen Weg machen‘. Eine jüngere Generation von Autoren hat die Vorreiterrolle für eine neue Generation von VwGO-Kommentaren übernommen.“

Prof. Dr. Hartmut Bauer, Technische Universität Dresden, DVBl. 1997, S. 391 f.

„Die Kommentierungen entsprechen, wie schon die des Grundwerks, hohem wissenschaftlichen Niveau.“

Harald Geiger, Präsident des Verwaltungsgerichts Augsburg, BayVBl. 2000, S. 640.

„Der Kommentar weist trotz der großen Zahl von 23 Bearbeitern eine im Wesentlichen einheitliche Kommentierungsdichte auf. Die einzelnen Vorschriften werden gründlich und ausführlich behandelt, man hat aber als Rezensent nicht den Eindruck, es gehe den Bearbeitern vor allem um einen Nachweis ihrer wissenschaftlichen Qualifikation. ... Während der Rezensent die Herausgabe des neuen Kommentars zur VwGO bei der vorherigen Rezension noch mit einer gewissen wohlwollenden Skepsis begleitet hat, verdient der Kommentar nun nach dem Erscheinen der zweiten und dritten Ergänzungslieferung höchstes Lob; es bleibt zu hoffen, dass dieser Standard auch bei der angekündigten vierten Ergänzungslieferung beibehalten werden kann. Die Autoren des VwGO-Kommentars von Sodan/Ziekow lassen keine Frage offen, die sich in der verwaltungsgerichtlichen Praxis stellt. Der Kommentar gehört bei allen, die regelmäßig mit dem Verwaltungsprozessrecht zu tun haben, auf den Schreibtisch, zumindest aber in die Bibliothek.“

Dr. Hansjochen Dürr, derzeit Präsident des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, VBlBW 2001, S. 463.

„Der Verlag hat mit dem ‚Sodan/Ziekow‘ einen Großkommentar mittleren Umfanges vorgelegt, der – wie Stichproben gezeigt haben – auch in Detailfragen umfassend und fundiert informiert (s. z. B. die Behandlung der mutifunktionalen Polizeimaßnahmen in § 40 Rn. 616 ff.). Zuweilen nimmt die Kommentierung (etwa der §§ 40, 42 VwGO) geradezu eine monographische Breite an. Hervorzuheben ist, dass in Band 1 eine umfangreiche Kommentierung des Europäischen Verwaltungsrechtsschutzes enthalten ist, die kaum ein Kommentar bietet. Gleichwohl bleibt der Kommentar gut lesbar und damit praxistauglich. Das beruht z. T. auf den Wegweisern in Gestalt von äußerst detaillierten Inhaltsübersichten in Verbindung mit einem dicht gestaffelten Randnummernsystem. Die Lesbarkeit wird auch dadurch gefördert, dass Zitate konsequent in die Fußnoten verbannt werden. Auch der ‚eilige‘ Praktiker wird sich mit dem Werk schnell zurechtfinden.
Literatur und Rechtsprechung sind (über)reichlich nachgewiesen, wie es einem wissenschaftlich anspruchsvollen Werk entspricht. Für die (hohe) Qualität der einzelnen Kommentarteile bürgen im Übrigen die aus dem Kreis der Hochschulen und verwaltungsgerichtlichen Praxis stammenden und vielfach durch weitere Publikationen ausgewiesenen Bearbeiterinnen und Bearbeiter. …
Der Kommentar bietet … sehr viel an Informationen. Wird die erforderliche Aktualisierung zügig nachgeholt, so wird er einen Spitzenplatz in der Reihe der Kommentarliteratur einnehmen können.“

Prof. Dr. J. Vahle, Bielefeld, Deutsche Verwaltungspraxis 2004, S. 220.

„Der von Sodan/Ziekow herausgegebene Kommentar zur VwGO hat sich nach der 5. Ergänzungslieferung zu einem echten Großkommentar entwickelt. … Einen Schwerpunkt der Neukommentierungen stellen die Ausführungen … zu § 40 VwGO dar. Diese 336 Seiten umfassende Kommentierung einer zentralen Vorschrift der VwGO lässt keine Frage zur Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs offen; es gibt wohl keine Kommentierung von vergleichbarem Informationsgehalt. Das Gleiche gilt inhaltlich auch für die Kommentierung des § 43 durch Sodan. …
… dem überaus positiven Gesamteindruck dieses einzigen wirklichen Großkommentars zur VwGO. Wer sich intensiv mit speziellen verwaltungsprozessualen Problemen befassen will, findet kein besseres Hilfsmittel als den Nomos-Kommentar zur VwGO.“

Dr. Hansjochen Dürr, Präsident des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, VBlBW 2004, S. 320.

„Um so erfreulicher, dass in einem wahrhaften Herkules-Werk der Kommentar geschlossen bzw. neu bearbeitet vorliegt … Das Werk mit 6900 Seiten, die auf vier nahezu prall gefüllte Loseblattordner verteilt sind, ist nicht nur regalfüllend, sondern auch im besten Sinne umfassend. Allein die 5. Ergänzungslieferung umfasst über 1300 Seiten und es ist erstaunlich, wie Herausgeber und Autoren es geschafft haben, das Material zu sichten, aktuelle Probleme mit einzubeziehen, den Anforderungen des Europarechts profund Rechnung zu tragen und weit über den praktischen Nutzen hinaus einen Beitrag zur wissenschaftlichen Durchdringung des Verwaltungsprozessrechts zu leisten. …
Bei der – im wahrsten Sinne des Wortes – Schlüsselnorm der VwGO, § 40, legt Herausgeber Helge Sodan selbst souverän Hand an. …
Insgesamt: Ein echter Großkommentar und ein Monumentalwerk des Verwaltungsprozessrechts. Dass die Herausgeber diese Ergänzungslieferung trotz aller erkennbaren Mühen ‚mit Freude‘ vorlegen, ist verständlich und berechtigt. Der Leser und Benutzer wird diese Freude teilen.“

Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Universität Mainz, NJW 2004, S. 2955 ff.

„Das damit vier Bände umfassende Werk, dem der Gesetzestext sowie eine monografisch abgefasste äußerst ausführliche Erläuterung des ‚Europäischen Verwaltungsrechtsschutzes‘ (Dörr) vorangestellt ist und das im Anhang die Ausführungsgesetze der Länder zur VwGO enthält, bietet dem Nutzer nahezu alles, was das ‚Fachherz‘ begehrt. Nicht zuletzt in Abhängigkeit von der Provenienz des jeweiligen Bearbeiters findet man das Verwaltungsprozessrecht sowohl in theoretischer als auch in praktischer Hinsicht – oftmals bis ins kleinste (nicht überflüssige) Detail – durchdrungen. Kaum eine Frage bleibt ungestellt und unbeantwortet. Auch die einschlägige Literatur und Rechtsprechung werden in den Einzelkommentierungen angemessen berücksichtigt und – was die Lesbarkeit der Erläuterungen wesentlich verbessert – in vom übrigen Text deutlich abgesetzten Fußnoten ausgewiesen. Weiterführendes Schrifttum ist den Erläuterungen der jeweiligen Vorschriften vorangestellt, ausführlich gegliederte Übersichten erlauben ein schnelles Auffinden der interessierenden Probleme … dem großartigen Gesamteindruck des besprochenen Werkes, das einzigartig ist unter den vorhandenen Kommentierungen der Verwaltungsgerichtsordnung. Insbesondere für diejenigen, die sich umfassend und vertiefend mit verwaltungsprozessualen Problemen beschäftigen möchten, ist der Griff zum ‚Sodan/Ziekow‘ unverzichtbar. Hiervon konnte sich der Renzensent seit Erscheinen des Grundwerks im Jahre 1996 (sowohl in erster als auch zweiter Instanz) immer wieder nachhaltig überzeugen, so dass dem Kommentar – sollte es den Bearbeitern gelingen, ihn stets auf aktuellem Stand zu halten – schon jetzt prophezeit werden kann, einmal ein ‚Klassiker‘ unter seinesgleichen zu werden.“

Richter am Verwaltungsgericht Dr. Karl-Heinz Hohm, Kassel, NZV 2004, S. 1220.

„Die durchweg gelungenen Beiträge wirken trotz ihres teilweise erheblichen Umfangs nicht erschlagend, sondern verwirklichen das, was man von einem Großkommentar erwartet: eine vertiefte, auch in feinste Verästelungen gehende Behandlung aller im Rahmen einer Norm auftretenden Fragen – und zwar sowohl aus wissenschaftlicher wie aus praktischer Sicht. Es bleibt daher nur zu wünschen, dass dieser längst zu den Standardwerken gehörende Kommentar seine Qualität auch in der Zukunft beizubehalten weiß: durch Aktualisierungen, die trotz der vom Gesetzgeber vorgelegten Geschwindigkeit und des damit einhergehenden Zeitdrucks nicht an dogmatischer Gründlichkeit verlieren.“

Prof. Dr. Kerstin Odendahl, Universität St. Gallen, AöR 129 (2004), S. 473 f.

VwGO-GroßKommentar, 1. Auflage
 

II. Helge Sodan, Freie Berufe als Leistungserbringer im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Beitrag zum Umbau des Sozialstaates, 1997

„Dringend geboten war und ist – nach Auffassung von Sodan nicht nur aus fiskalischen, sondern auch aus verfassungsrechtlichen Gründen – eine tiefgreifende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. ... Nachdem § 13 II SGB V i. d. F. des 2. GKV-NOG das Kostenerstattungsprinzip auch für die Pflichtversicherten ausgeweitet, das Sachleistungsprinzip aber nicht aufgegeben hat und die Fragen versicherungsfremder Leistungen und des Ausschlusses risikoträchtiger Betätigungen i. ü. gar nicht aufgegriffen wurden, von der Frage der Familienversicherung überhaupt abgesehen, ist und bleibt das Werk Sodans insbesondere unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ein wichtiger Beitrag zum zweifelsohne notwendigen Umbau des Sozialstaates.“

Dr. Rainald Maaß, Wilhelmsfeld, NJW 1998, S. 807.

Freie Berufe als Leistungserbringer im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung

III. Helge Sodan/Olaf Gast, Umverteilung durch „Risikostrukturausgleich“. Verfassungs- und europarechtliche Grenzen des Finanztransfers in der Gesetzlichen Krankenversicherung, 2002

„Vom juristischen Schrifttum jahrelang nur eher beiläufig begleitet und unzureichend aufgearbeitet, vollziehen sich im Krankenversicherungsrecht seit dem Erlass des Gesundheitsstrukturgesetzes im Jahr 1992 und dem dadurch eingeführten sog. Risikostrukturausgleich (im Folgenden: RSA) ... Jahr für Jahr Transferzahlungen zwischen den Krankenkassen in zweistelliger Milliarden-Höhe. ... Der RSA wird von Sodan/Gast einer eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen ... Leser, die in erster Linie aus gesundheitspolitischem Interesse in das Werk schauen, mögen von der äußerst ‚disziplinierten‘ verfassungsrechtlichen Argumentationsweise überrascht sein. ... Die Autoren haben eine Untersuchung vorgelegt, die die weitere Debatte um den RSA sicherlich beeinflussen, wenn nicht gar maßgeblich lenken dürfte. Erfreulich ist die klare Sprache und die bereits angesprochene konzentrierte Argumentationsabfolge. Alle Thesen sind durchweg fundiert begründet und hergeleitet. ... Bitte mehr solcher Abhandlungen!“

Dr. Timo Hebeler, Justus-Liebig-Universität Gießen, Vierteljahresschrift für Sozialrecht 2002, S. 126 ff.

„Die Schrift belegt ... die erhebliche Unruhe, die seit einiger Zeit im Bereich der Sozialversicherung herrscht. Die finanziellen Engpässe lassen weiteren Streit erwarten. Es ist das Verdienst von Sodan und Gast, mit aller Deutlichkeit auf die Probleme hingewiesen zu haben.“

Prof. Dr. Günter Püttner, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, DVBl. 2002, S. 1197.



Umverteilung durch „Risikostrukturausgleich“

IV. Helge Sodan (Hrsg.), Finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und Grundrechte der Leistungserbringer. Vorträge im Rahmen der 1. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht am 16. und 17. Juni 2003, Berlin 2004 (Schriften zum Gesundheitsrecht, Bd. 1)

„In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die Begriffe ‚Sicherung der finanziellen Stabilität‘ sowie ‚Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung‘ mittlerweile eine lange Tradition. Die in keiner Entscheidung näher erläuterte Formel dient dabei immer wieder zur Rechtfertigung teilweise erheblicher Grundrechtseingriffe zu Lasten der Leistungserbringer – erinnert sei hier nur an die Entscheidung zur Rechtfertigung einer Altersgrenze für den Zugang zur vertragsärztlichen Tätigkeit (BVerfGE 103, 172, 184 ff.). Mit den ‚Berliner Gesprächen zum Gesundheitsrecht‘ – im Jahre 2003 haben in kurzer Folge drei Veranstaltungen stattgefunden – hat sich Helge Sodan zum Ziel gesetzt, Gesetzesreformen einer fundierten ‚verfassungs- und europarechtlichen Kritik zu unterziehen‘ sowie ‚konzeptionelles, interdisziplinäres Denken über die Weiterentwicklung des Gesundheitsrechts‘ anzustoßen. Die in den Schriften zum Gesundheitsrecht (Band 1) wiedergegebenen Vorträge der 1. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht zeigen, dass ihm dies gelungen ist. ...
Insgesamt bietet der Tagungsband neben berechtigter Kritik Anregungen für eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens und ist daher uneingeschränkt zu empfehlen. Wer an den Tagungen des Jahres 2003 nicht teilnehmen konnte, darf gespannt sein auf die Bände 2 und 3 der Schriften zum Gesundheitsrecht.“

Prof. Dr. Dagmar Felix, Universität Hamburg, NZS 2004, S. 587.

„Eine eingehende Auseinandersetzung mit den einzelnen Referaten ist im Rahmen einer Rezension nicht zu leisten. Letztere zeichnen sich oftmals dadurch aus, aus dem jeweiligen Praxisfeld des Referenten zu kommen, und sind daher auch praktisch relevant. Diese kenntnisreich geschriebenen Beiträge und der interdisziplinäre Ansatz – aufgrund der unterschiedlichen fachlichen Herkunft der Referenten werden neben den rechtlichen sowohl die wirtschaftlichen als auch die politischen Aspekte der Gesamtproblematik behandelt – machen den Band für jeden interessant, der sich, sei es als Berater, als Entscheider oder als Doktorand, intensiv mit den Fragen der weiteren Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung auseinandersetzt oder auseinander setzen muss.“

Rechtsanwalt Dr. Caspar David Hermanns, Osnabrück, DVBl. 2005, S. 828 (829).



Finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und Grundrechte der Leistungserbringer

V. Helge Sodan (Hrsg.), Krankenkassenreform und Wettbewerb. Vorträge im Rahmen der 2. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht am 3. und 4. Juli 2003, Berlin 2005 (Schriften zum Gesundheitsrecht, Bd. 2)

„Mit diesem zweiten Band setzt Herausgeber Sodan seine 2004 gegründete Schriftenreihe zum Gesundheitsrecht fort. Im Blickfeld steht die krisengeschüttelte gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – dieses Mal unter dem Aspekt des Wettbewerbes, sowohl innerhalb der GKV als auch im Verhältnis zur privaten Krankenversicherung (PKV). Zwar haben F. Kirchhof, Schulz, Pitschas, Müller, Baron von Maydell und Dietz die sechs Vorträge im Juli 2003 gehalten, doch haben diese nichts an Aktualität eingebüßt.
Es ist ein Vorteil, dass die verschiedenen Referate eindringlich an die Strukturverwerfungen und Problemlagen erinnern, an denen die GKV damals litt, momentan leidet und auch in Zukunft leiden wird: Erosion der Krankenversicherungsbeiträge, Rückgang abhängiger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, demographische Entwicklung, Kostenexplosion durch medizinischen und technischen Fortschritt sowie europäische Rahmenbedingungen ... Von Vorteil ist, dass sie zugleich auch diskussionswürdige Wege aus der Krise anbieten; wobei ihnen bewusst ist, dass die meisten gesundheitspolitischen Räder bereits erfunden sind. Dadurch wird der Gehalt der Reformvorschläge keineswegs geschmälert. Angesichts der enttäuschenden Verhandlungsergebnisse im Gesundheitssektor hätte man den Groß-Koalitionären diese lesenswerte Schrift als erinnerungsstützendes Vademecum rezeptfrei gerne mit an die Hand gegeben ...
Alle Referate atmen liberalen Geist in ordnungs- und rechtspolitischer Hinsicht und setzen auf die Mündigkeit des Bürgers, der eigenverantwortlich über seinen Gesundheitsschutz entscheiden sollte ...“

Prof. Dr. Ulrich Preis, Universität zu Köln, GesR 2006, S. 46.



Krankenkassenreform und Wettbewerb

VI. Helge Sodan (Hrsg.), Zukunftsperspektiven der (vertrags)zahnärztlichen Versorgung. Vorträge im Rahmen der 3. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht am 15. und 16. September 2003, Berlin 2005 (Schriften zum Gesundheitsrecht, Bd. 3)

„Der dritte Band der von Helge Sodan herausgegebenen Schriften zum Gesundheitsrecht beruht auf Vorträgen, die im Rahmen der 3. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht im September 2003 gehalten worden sind. Die Beiträge befassen sich mit den durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz eingefügten Änderungen im Vertragszahnarztrecht und beschäftigen sich vor diesem Hintergrund mit den Zukunftsperspektiven der vertragszahnärztlichen Versorgung. ... besitzt der Sammelband nach wie vor Aktualität und grundsätzliche Bedeutung. Zum einen werden allgemein Fragen des Verhältnisses von Sachleistungs- und Kostenerstattungsprinzip sowie grundlegende Systemfragen der gesetzlichen Krankenversicherung aus verfassungs- und europarechtlicher Perspektive behandelt; zum anderen werden die Besonderheiten der vertragszahnärztlichen Versorgung auch unabhängig von den Regelungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes näher untersucht und dargestellt. Im Vergleich zur vertragsärztlichen Versorgung führt die vertragszahnärztliche Versorgung insgesamt eher ein Schattendasein, so dass eine nähere Befassung mit ihr allein schon lohnenswert ist. Selbst der Gesetzgeber begnügt sich zumeist damit, die entsprechende Anwendung der Vorschriften über das Vertragsarztrecht anzuordnen, obwohl ... doch erhebliche Unterschiede bestehen. Umso begrüßenswerter ist es, dass Helge Sodan dem Vertragszahnarztrecht einen besonderen Band widmet, in dem das Vertragszahnarztrecht im Mittelpunkt steht und grundsätzlich bearbeitet wird.
In einem einführenden Beitrag weist Helge Sodan auf die Problematik der durch immer stärkere Reglementierungen bedrohten Freiberuflichkeit vertragszahnärztlicher Tätigkeit hin, betont den Schutz des Vertragszahnarztes durch das Grundrecht der Berufsfreiheit, den er gerade durch die Berufung auf die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung gefährdet sieht, und setzt sich kritisch mit dem Sachleistungsprinzip auseinander. Dessen Abschaffung würde seiner Ansicht nach zu einer Deregulierung und Liberalisierung führen, so dass ärztliche und zahnärztliche Freiberuflichkeit wieder eine Chance hätten. ...
Insgesamt handelt es sich um ein sehr informatives und anregendes Buch. Die Problematik der vertragszahnärztlichen Versorgung wird umfassend aufgearbeitet und grundsätzlich beleuchtet. ... hat das Buch trotz der inzwischen eingetretenen Gesetzesänderungen im Bereich des Zahnersatzes auf Grund der grundlegenden Beiträge weiterhin hohe Akualität und Bedeutung für die juristische wie rechtspolitische Diskussion um die Zulässigkeit der Ausgliederung einzelner Leistungsbereiche aus der gesetzlichen Krankenversicherung sowie für die Frage nach dem Verhältnis von Kostenerstattung und Sachleistung und der Einführung eines Kostenerstattungssystems.“

Prof. Dr. Peter Axer, Universität Trier, NZS 2006, S. 142.



Zukunftsperspektiven der (vertrags)zahnärztlichen Versorgung

VII. Helge Sodan (Hrsg.), Die sozial-marktwirtschaftliche Zukunft der Krankenversicherung. Vorträge im Rahmen der 4. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht am 25. Oktober 2004, Berlin 2005 (Schriften zum Gesundheitsrecht, Bd. 4).

„Der zu besprechende Band enthält die schriftlichen Fassungen der Vorträge aus der Feder von drei Rechtswissenschaftlern, einem Politiker, einem Kammerpräsidenten und einem Vorstandsvorsitzenden eines großen Pharmaunternehmens. Gegenstand der Untersuchung ist die Suche nach der richtigen Ausrichtung der Krankenversicherung in Deutschland für die Zukunft. Maßgebliches Leitmotiv ist dabei die soziale Marktwirtschaft – verstanden als ein System der Eigenverantwortlichkeit mit staatlicher Absicherung der sozial Schwachen. Diese gemeinsame Ausrichtung kommt in sechs Beiträgen zum Ausdruck. Trotz des ganz unterschiedlichen Ursprungs der sechs Beiträge ist eine deutliche Homogenität, die sich insbesondere bei vier Beiträgen in der heftigen und nachhaltigen Ablehnung des Reformmodells, der so genannten ‚Bürgerversicherung‘, ausdrückt, zu spüren. ... Weitgehende Einigkeit besteht bei den Autoren auch darin, dass die Eigenverantwortlichkeit der Bürger gestärkt werden müsste, der Umverteilungscharakter innerhalb der Krankenversicherung zurückgenommen und die Hilfe für sozial Schwache stattdessen über ein steuerfinanziertes Zuschussmodell vonstatten gehen müsste. ...
Der Band enthält ... sachkundige und klare Positionen zu Grundsatzfragen der Zukunft der Krankenversicherung in Deutschland und ist für jeden mehr als lohnend, der sich mit diesem Fragenkreis zu beschäftigen hat.“

Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Ludwig-Maximilians-Universität München, NZS 2006, S. 313.

Die sozial-marktwirtschaftliche Zukunft der Krankenversicherung